Schießen mit dem Kleinkalibergewehr

Das Kleinkalibergewehr ist dem Luftgewehr in der Disziplin freistehend sehr ähnlich. Das Auge schaut durch die Öffnung des Diopters, zentriert den Korntunnel innerhalb der Öffnung und das Ringkorn zentriert das Zielbild. Wenn das Zielbild passt, löst der Schütze über den Abzug den Schuss. Das Zielbild ist beim Kleinkalibergewehr entweder 50 m oder 100 m entfernt. Anders als beim Luftgewehr gibt es noch die Disziplinen mit Zielfernrohr und den Dreistellungskampf (stehend, knieend, liegend). Die Dimensionen des Gewehrs sind ebenso ähnlich. Die Sportordnung lässt jedoch beim Kleinkalibergewehr abweichende Einstellungen zu, um dem Schützen entgegenzukommen. Das Kaliber ist jedoch weniger mit dem Luftgewehr vergleichbar. Wo das Luftgewehr ein Diabolo mittels Luftdruck durch den Lauf befördert, übernimmt beim Kleinkalibergewehr die Treibladung diese Funktion. Die Treibladung besteht nicht wie damals aus Schwarzpulver, sondern aus Nitropulver. Das Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte rauchschwache Pulver hat eine weniger explosive Eigenschaft wie Schwarzpulver, welches bei Entzündung selbst ohne Druck regelrecht direkt verbrennt. Wenn Nitropulver nicht unter Druck steht, verbrennt es eher langsam und kann somit als weniger gefährlich in der Anwendung eingestuft werden. Unter Druck jedoch kann es als Treibladung für Patronenmunition genutzt werden.

 

Wenn du dich für das Schießen mit dem Kleinkalibergewehr interessierst, helfen wir dir gerne bei den notwendigen Schritten. Das Training ist auf unserem Stand auf 50 m und 100 m möglich.

 

Das Gewehr

Wie eingangs erwähnt, ähneln sich Luft- und Kleinkalibergewehr. Die Munition erzeugt etwas mehr Rückstoß. Der Ablauf beim Schießen ist jedoch nahezu identisch. Das Schießen mit dem Kleinkalibergewehr ist aufgrund der Munition etwas teurer. Im Vergleich: Eine Dose gute LG-Munition kostet ca. 14,- € für 500 Schuss (0,028 €/Schuss). Eine Packung KK-Munition kostet auch 14,- €, aber für nur 50 Schuss (0,28 €/Schuss). Größere Kaliber können entsprechend noch mehr kosten. Der Reiz des Schießens mag für den einen oder anderen das Handling mit der etwas größeren Munition und dem damit verbundenen stärkeren Rückstoß sein. Die kostenbewusstere Variante stellt jedoch das Luftgewehrschießen dar.

Wie beim Luftgewehr auch, wird der Verschluss der Waffe mit dem Kammerstengel geöffnet, die Patrone eingelegt und der Verschluss wieder geschlossen. Die KK-Munition ist eine Randfeuerpatrone. Das heißt, dass der Zündsatz im Rand eingegossen ist. Der Schlagbolzen schlägt auf den Rand wodurch die Treibladung im Inneren der Patrone gezündet wird. Durch die Verbrennung des Nitropulvers entstehen im Lauf deutlich mehr Rückstände als beim Luftgewehr. Der Lauf eines KK-Gewehrs möchte somit deutlich mehr gereinigt werden als der kleine Bruder Luftgewehr. Nach jedem Schießtraining sollte der Lauf mit Dochten von Blei und Rückständen befreit werden.

 

 

Wer darf schießen?

Das Luftgewehr ist frei erwerblich. Das Kleinkalibergewehr hingegen nicht. Das Schießen einer Waffe mit KK-Munition (Kaliber .22 lfB) ist für Mitglieder eines Schießvereins problemlos möglich. Der Besitz, Erwerb und Transport einer Waffe oder der entsprechenden Munition bleibt jedoch Personen überlassen, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind und ihre Tauglichkeit bewiesen haben. Das Mindestalter für das Schießen mit einem Kleinkalibergewehr beträgt 14 Jahre, also zwei Jahre mehr als beim Luftgewehr.

 

Die Waffenbesitzkarte

Die gelbe Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG, auch WBK genannt, erlaubt dem Sportschützen Waffen und Munition zu erwerben, zu transportieren und zu Hause in einem geeigneten Tresor aufzubewahren (Achtung: Der Transport einer Waffe bedeutet, dass sie in einem abgeschlossenen Behältnis zum Beispiel zu einem Schießstand transportiert wird. Ein offenes Führen der Waffe ist nicht erlaubt.). Ein frisches Mitglied in einem Schießverein muss bis zum Erhalt einer solchen WBK einige Bedingungen erfüllen:

  1. Volljährigkeit
  2. Eignung nach §6 WaffG: Als ungeeignet gilt, wer psychisch krank, abhängig von berauschenden Mitteln oder geschäftsunfähig ist. Nur für Kaliber über KK .22 lfB gilt: Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.
  3. Die regelmäßige Teilnahme am Schießsport muss nachgewiesen werden und zwar mit der zu beantragenden Waffe. Mindestens ein Mal jeden Monat, oder 18x Mal im Jahr. Zuvor ist keine Bewilligung möglich. Zum Nachweis wird selbstständig ein Schießbuch gepflegt.
  4. Der Schütze muss einem anerkannten Verband §15 Abs. 2 WaffG zugehörig sein. Dies muss mit einer Bescheinigung belegt werden.
  5. Es muss ein Sachkundenachweis nach § 7 WaffG vorgelegt werden. Dieser kann durch Kurse beim Schießsportverband erlangt werden.
  6. Eine Möglichkeit für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffe muss nachgewiesen werden (Kauf eines Tresors).

Erst wenn der Schütze die Punkte erfüllt bzw. abgearbeitet hat, kann die WBK über die Kreispolizeibehörde beantragt werden.

 

 

Meisterschaften

Das Schießen mit dem Kleinkalibergewehr beschränkt sich auf das Training, sowie die Meisterschaften. Eine Liga gibt es leider nicht. Auch im Bereich der Pokalschießen wird diese Disziplin eher selten angeboten bzw. geschossen.

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Trainingszeiten

Di. 18:00 - 20:00
Do. 18:00 - 20:00
Sa. 14:00 - 16:00
So. 10:00 - 12:00